Ich bin Spezialist auf dem Gebiet und kann (fast) alle Fragen beantworten

Fachlich können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Denn wir werden Ihnen mit den Ausführungen auf unserer Homepage mit hoher Wahrscheinlichkeit keine neuen Erkenntnisse liefern.

Aber wir können Ihnen möglicherweise mit zwei Angeboten helfen:

  1. SimsalaVAT – die intuitive Software zur Beurteilung grenzüberschreitender Reihengeschäfte

Die von uns angebotene Web-Anwendung ist gedacht für Mitarbeiter in einem Unternehmen, die Reihengeschäfte beurteilen müssen (Einkauf, Verkauf, Buchhaltung, Steuerabteilung usw.), aber nicht über die erforderlichen Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht verfügen. Diese Mitarbeiter werden Sie vermutlich immer wieder zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften fragen oder – was der „Worst-Case“ ist – nach ihrem „Bauchgefühl“ entscheiden. Dass das “Bauchgefühl” ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt, brauchen wir Ihnen nicht zu erläutern.

Werden Sie als Spezialist auf diesem Sektor gefragt, müssen Sie ihre Zeit zur Lösung des vorgetragenen Sachverhalts einsetzen. Diese Rückfragen lassen sich vor allem dann, wenn aufgrund von Corona oder anderen Gründen “Homeoffice” angesagt ist, nicht in einem kurzen Gespräch unter Kollegen klären, sondern es muss telefoniert oder eine Mail geschrieben werden. Beides ist im Regelfall aufwändiger. Vor allem dann, wenn für die zutreffende Beurteilung Angaben zum Sachverhalt fehlen und Sie diese Angaben anfordern müssen.

Wenn Sie jährlich nicht mehr als zwei bis drei Stunden für Ihre Kolleginnen und Kollegen aufwenden, benötigen Sie SimsalaVAT nicht. Wenn Ihr Aufwand höher ist, sollten Sie überlegen, ob Ihre Kolleginnen und Kollegen SimsalaVAT nutzen, um Sie zu entlasten. Dabei gehen wir von folgender Überlegung aus:

Auch Sie haben – wie ein Berater – einen „Stundensatz“. Kosten verursachen Sie vermeintlich nur dann nicht, wenn Ihre Kollegen und Kolleginnen (unzutreffenderweise) den so genannten „Ehda-Effekt“ unterstellen: Er/sie kostet nichts, weil er/sie ja „eh da“ ist.

Den für Sie anzusetzenden Stundensatz können Sie selbst ganz einfach ermitteln:

Jahresgehalt x 3 : 1.400 = Stundensatz

Diese Formel dient einigen Beratungsgesellschaften als grobe Richtlinie. Sie basiert auf folgenden Überlegungen:

     Jahresgehalt x 3

– Ein Jahresgehalt erhält der Mitarbeiter,

– ein Jahresgehalt sind die Kosten, die der Mitarbeiter im Unternehmen verursacht,

– ein Jahresgehalt ist für das Unternehmen.

     Ergebnis dividiert durch 1.400

Ein guter Mitarbeiter einer Beratungsgesellschaft hat im Jahr 1.400 abrechnungsfähige Stunden, der Rest ist Fortbildung, interner Aufwand usw.

Bei einem beispielhaft unterstellten Jahresgehalt von 100.000 € (für Sie als „hochkarätigen“ Umsatzsteuer- und Zollspezialisten) errechnet sich ein Stundensatz in Höhe von 210 €. Bei einem Einsatz von nur drei Stunden kostet Sie das 630 €. Schon bei diesem geringen Aufwand kommt Ihr Unternehmen mit SimsalaVAT günstiger davon.

  1. E-Book “Reihengeschäfte/Streckengeschäfte schnell und sicher gestalten und prüfen”

Wenn sie auf den folgenden Button klicken, erhalten Sie von uns ein unentgeltliches E-Book, in dem wir die wesentlichen Begriffe des Umsatzsteuerrechts für Reihengeschäfte praxisnah erklären und anhand von Fragestellungen und Beispielen darlegen, wie Reihengeschäfte beurteilt werden sollten und wie die Lösung erarbeitet wird. Außerdem enthält es – unabhängig von Fragen der Reihengeschäfte – auch Ausführungen zu der Abwicklung von Warenlieferungen nach dem Brexit.

Dieses E-Book können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen und gerne auch weiteren interessierten Personen zur Verfügung stellen.